Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Conformas GmbH – Stand: September 2025

Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind von unserem Leistungsangebot nicht adressiert.

Besondere Regelungen für Prüfleistungen

  1. Mehraufwand während der Prüfungen
    Sollte es während der Prüfungen zu einem Mehraufwand aufgrund zeitlicher Probleme kommen (z. B. weil Kabel entwirrt werden müssen oder die zu prüfenden Geräte in Schränken oder anderweitig schwer zugänglich gelagert sind), berechnen wir zusätzlich zu den vereinbarten Prüfpaketen unseren regulären Stundensatz in Höhe von 60,00 EUR pro angefangener Stunde und pro Person.
  2. Mengenabweichungen
    Sollte die tatsächliche Anzahl der zu prüfenden Geräte unter der ursprünglich gebuchten Menge liegen, berechnen wir die Pauschale basierend auf der tatsächlich geprüften Anzahl. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir uns für den zusätzlichen Planungs- und Vorbereitungsaufwand vorbehalten, 20 % der Differenz zur gebuchten Pauschale in Rechnung zu stellen. Sollte es hingegen zu einer Mengenabweichung nach oben kommen, werden die zusätzlichen Geräte zum selben Preis geprüft, wie bereits mit der jeweiligen Pauschale vereinbart.
  3. Prüfungen in Außenbereichen
    Bei witterungsabhängigen Prüfungen in Außenbereichen behalten wir uns vor, Termine kurzfristig zu verschieben oder anfallende Wartezeiten zu berechnen.
  4. Haftungsausschluss für die DGUV V3-Prüfung
    Im Rahmen der DGUV V3-Prüfung werden elektrische Betriebsmittel auf ihre Sicherheit geprüft. Dabei kann es vorkommen, dass Geräte, die bereits Vorschäden oder Defekte aufweisen, während der Prüfung endgültig ausfallen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für solche Ausfälle keine Haftung übernehmen können. Da die Prüfung ausschließlich zur Feststellung der Betriebssicherheit dient und keine Reparatur oder Instandsetzung umfasst, gehen wir davon aus, dass ein Ausfall auf einen bereits bestehenden Defekt zurückzuführen ist. Mit der Beauftragung der Prüfung erklären Sie sich mit diesem Haftungsausschluss einverstanden.
  5. Abrechnung und Rechnungslegung
    Die Grundlage für die Abrechnung und Rechnungslegung ist das Aufmaß zum Nachweis. Vom Kunden spezifische Normungen, Festlegungen und Sonderausführungen bei Lieferungen und Montagen, die nicht ausdrücklich in dem Angebot genannt werden, sind nicht Bestandteil des Angebots.
  6. Materialpauschale
    Für die bei der Prüfung verwendeten Materialien, wie Prüflingsnummern und Drucke, erheben wir eine Materialpauschale in Höhe von 25,00 EUR netto pro Kunde.

Alle angegebenen Preise verstehen sich netto und werden bei Rechnungsstellung zuzüglich 19 % USt. berechnet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist.
    2. Conformas erbringt technische Dienstleistungen, u. a. Prüfungen, Gutachten, Messungen/Labordienstleistungen, Beratungsleistungen und spezielle Ausbildungen, sowie die Entwicklung von Dienstleistungen im Bereich neuer Technologien („Dienstleistungen“).
    3. Conformas erbringt alle Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Soweit der Auftraggeber diese anerkennt, gelten sie auch für alle zukünftigen Verträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Conformas ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
    4. Nebenabreden, Zusagen oder sonstige Erklärungen von Mitarbeitern der Conformas sind nur bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
  2. Vertragsschluss
    1. Angebote von Conformas sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Dies gilt auch für Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen, auch in elektronischer Form.
    2. Die Bestellung der Dienstleistungen durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Conformas ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen anzunehmen.
    3. Die Annahme kann schriftlich (z. B. Auftragsbestätigung) oder durch Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Erst mit Annahme entsteht ein verbindlicher Vertrag. Weicht die Annahme ab, gilt sie als neues Angebot von Conformas.
  3. Durchführung des Auftrags und Leistungsumfang
    1. Conformas führt Aufträge nach anerkannten Regeln der Technik aus. Eine Verantwortung für die Richtigkeit auftraggeberseitiger Sicherheitsprogramme oder Prüfzyklen wird nicht übernommen.
    2. Der Umfang der vereinbarten Dienstleistungen ergibt sich aus Angebot, Bestellung und ggf. Leistungsverzeichnis. Mehraufwendungen durch abweichende Prüfbedingungen können in Rechnung gestellt werden. Bei Zahlungsverweigerung kann Conformas vom Vertrag zurücktreten.
    3. Alle Unterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Gewichtsangaben etc.) sind, soweit nicht ausdrücklich verbindlich, als Annäherungswerte zu verstehen.
  4. Fristen und Termine
    Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
  5. Gewährleistung
    1. Mängel sind Conformas unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Leistungserbringung (bei versteckten Mängeln 10 Tage nach Entdeckung), schriftlich anzuzeigen.
    2. Der Auftraggeber hat aussagefähige Belege vorzulegen und Conformas die Untersuchung des Mangels zu ermöglichen.
    3. Bei berechtigter Mängelrüge gilt:
      • Conformas hat das Recht auf Nacherfüllung.
      • Zwei Nacherfüllungsversuche sind vorgesehen. Scheitert die Nacherfüllung oder ist sie entbehrlich, kann der Auftraggeber zurücktreten oder Minderung verlangen.
      • Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 6.
    4. Gewährleistung erfolgt nur für ausdrücklich beauftragte Dienstleistungen. Verantwortung für die Gesamtanlage oder fehlerhafte Unterlagen/Informationen des Auftraggebers wird nicht übernommen.
    5. Mängelansprüche verjähren nach einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit nicht gesetzlich abweichende Fristen gelten (z. B. Vorsatz, arglistiges Verschweigen, Gesundheitsschäden).
  6. Haftung
    1. Conformas haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
    2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
    3. Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.
    4. Haftung für indirekte Schäden, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn usw. ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    5. Die Ersatzpflicht für einfach fahrlässig verursachte Schäden ist je Schadensfall begrenzt auf:
      • 10.000.000 EUR für Sachschäden
      • 10.000.000 EUR für Personenschäden
      • 10.000.000 EUR für Vermögensschäden
    6. Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Leben, Körper, Gesundheit, arglistiges Verschweigen von Mängeln, Garantien oder Produkthaftung.
    7. Schadensanzeige erfolgt unverzüglich schriftlich.
  7. Vergütung, Zahlung, Aufrechnung, Zahlungsverzug
    1. Entgelte ergeben sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
    2. Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen.
    3. Änderungen der Durchführungszeiten müssen 5 Arbeitstage vor Beginn mitgeteilt werden.
    4. Aufrechnung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
    5. Mindestprüfzeit: 8 Stunden, 8–17 Uhr; unterbrochene Zeiten werden anteilig berechnet.
    6. Wartezeiten oder Regiearbeiten werden gesondert berechnet.
    7. Teilrechnungen und Kostenvorschüsse können gestellt werden. Fälligkeit: 14 Tage ab Rechnung. Zahlungsverzug: 9 % Verzugszinsen p. a.
  8. Preisanpassungen
    1. Preisänderungen aufgrund von Kostensteigerungen (>3 %) sind zulässig (z. B. Reise- oder Materialkosten).
    2. Conformas informiert den Auftraggeber über neue Preise; beide Parteien bemühen sich um Einigung.
    3. Kommt innerhalb von 1 Monat keine Einigung zustande, kann Conformas den Vertrag mit Frist von einem Monat kündigen.
  9. Leistungsverweigerung und Kündigung bei mangelnder Leistungsfähigkeit
    Bei erkennbarer Gefährdung des Vergütungsanspruchs durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers (z. B. Insolvenz) ist Conformas nach Gesetz berechtigt, Leistungen zu verweigern oder zu kündigen.
  10. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
    1. Unterlagen des Auftraggebers dürfen von Conformas zu Aktenzwecken kopiert werden.
    2. Urheber- und Eigentumsrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Mustern etc. bleiben bei Conformas.
    3. Muster werden separat berechnet. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, sofern nicht anders vereinbart.
    4. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse werden vertraulich behandelt.
    5. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der vertraglichen Leistungen verarbeitet, unter Einhaltung von BDSG, DSGVO und einschlägigen Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
  11. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
    1. Gerichtsstand: Sitz der Conformas GmbH.
    2. Erfüllungsort: Sitz der Conformas GmbH.
    3. Anwendbares Recht: Bundesrepublik Deutschland, ohne Kollisionsrecht und CISG.

Kontakt

E-Mail: info@conformas.de
Web: www.conformas.de

Vertreten durch

Geschäftsführer: Philipp Schütte

Letzte Aktualisierung: September 2025